WHISTLEBLOWING-MELDUNGEN

In Umsetzung des Gesetzesdekrets Nr. 24 vom 10. März 2023 hat das Unternehmen die vorgeschriebenen Kanäle für den Empfang und die Bearbeitung von Meldungen, die als „Whistleblowing” bezeichnet werden, eingerichtet.

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WER KANN MELDUNGEN MACHEN?

Gesellschafter und Personen mit Verwaltungs-, Leitungs-, Kontroll-, Aufsichts- oder Vertretungsfunktionen, auch wenn diese Funktionen nur de facto im Unternehmen ausgeübt werden; 

Arbeitnehmer, Praktikanten, Selbstständige, Freiberufler und Berater, die ihre Tätigkeit im Unternehmen ausüben; 

Personen, die in der Vergangenheit die oben genannten Funktionen ausgeübt haben, wenn die Informationen über die Verstöße während des Arbeitsverhältnisses erworben wurden, und Personen, mit denen noch kein Arbeitsverhältnis besteht – zum Beispiel Bewerber im Auswahlverfahren oder Mitarbeiter während der Probezeit. 

Anonyme Meldungen sind zulässig, sofern sie detailliert sind¹.

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BEREICHE, IN DENEN MELDUNGEN MÖGLICH SIND

Die Liste ist sehr umfangreich und komplex. Der Vollständigkeit halber wird auf das Gesetzesdekret 24/2023² verwiesen.

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MELDUNGSKANÄLE

Das Unternehmen hat die Bearbeitung der Meldungen erfahrenen und spezialisierten Beratern anvertraut. Folgende Kanäle stehen für Meldungen zur Verfügung: 

Gebührenfreie Rufnummer: 800 589 761 (Der Anruf wird aufgezeichnet) 

E-Mail-Adresse³: auto-brenner@gestore-segnalazioni.it 

Der Meldende hat außerdem das Recht, ein persönliches Treffen mit dem für die Verwaltung der Meldekanäle zuständigen Unternehmen zu beantragen, um die Meldung in einem vertraulichen Gespräch zu übermitteln. Dazu reicht es aus, einen Antrag über einen der beiden oben genannten Kanäle zu stellen und eine Kontaktadresse anzugeben.

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¹Um eine anonyme Meldung zu machen, sollten Sie ein E-Mail-Konto verwenden, das weder in der Adresse noch im Namen die Identität des Meldenden preisgibt. Um eine anonyme Sprachmeldung zu machen, verwenden Sie die entsprechenden Optionen zur Unterdrückung der Rufnummer, die Ihnen Ihr Telefonanbieter und/oder Ihr Telefon zur Verfügung stellen. ²Im Allgemeinen sind Verstöße gegen Rechtsvorschriften der Europäischen Union, die das öffentliche Interesse oder die Integrität des Unternehmens beeinträchtigen und von denen der Hinweisgeber im Rahmen seiner Arbeit Kenntnis erlangt hat, meldepflichtig. Dazu gehören: Straftaten, die in den Anwendungsbereich von Rechtsakten der Europäischen Union oder nationalen Rechtsakten fallen, oder nationale Rechtsakte, die Rechtsakte der Europäischen Union im Bereich des öffentlichen Auftragswesens umsetzen; Dienstleistungen, Finanzprodukte und -märkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Produktsicherheit und -konformität; Verkehrssicherheit; Umweltschutz; Strahlenschutz und nukleare Sicherheit; Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz; öffentliche Gesundheit; Verbraucherschutz; Schutz der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen; Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen der Europäischen Union gemäß Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union beeinträchtigen; Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt gemäß Artikel 26 Absatz 2 AEUV (einschließlich Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Beihilferecht sowie gegen das Körperschaftsteuerrecht); Handlungen oder Verhaltensweisen, die zwar keine Straftat darstellen, aber den Gegenstand oder den Zweck der Bestimmungen der Rechtsakte der Union in den oben genannten Bereichen zunichte machen. ³Zum Schutz der Vertraulichkeit des Hinweisgebers müssen schriftliche Meldungen, wenn dieser keine Zustimmung zur Offenlegung seiner Identität geben möchte, von privaten E-Mail-Adressen und nicht von Unternehmens-E-Mail-Adressen gesendet werden (daher sollte vermieden werden, Meldungen von E-Mail-Adressen mit Unternehmensdomain zu senden).

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